Krankenhausaufenthalt

Ihr Aufenthalt im St. Vinzenz-Krankenhaus

Hier erfahren Sie alles, was Sie rein organisatorisch zu Ihrem Krankenhausaufenthalt wissen müssen. Sollten dennoch Fragen auftreten, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie eine Ein- oder Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten haben, sprechen Sie bitte mit dem jeweiligen Sekretariat oder Ambulanz einen Termin ab.
Vergessen Sie bitte nicht, zur Vorstellung Ihre Krankenversichertenkarte mitzubringen.
Bei Erhalt eines Termines zur stationären Aufnahme bekommen Sie von uns Kopien der Einverständniserklärung Operation und Anästhesie und des Aufnahmevertrages sowie weitere Unterlagen zu Ihrer Krankenhausbehandlung. Sollten Sie zusätzliche ärztliche Krankenberichte besitzen, so bringen Sie diese zum Termin mit (z.B. bundeseinheitlicher Medikamentenplan).
Ebenso bitte, falls vorhanden:
  • Implantatausweis (Kopie)
  • Schrittmacherausweis (Kopie)
  • Allergiepass (Kopie)
  • Betreuungsvollmacht (im Original)
  • Vorsorgevollmacht (im Original)

Am Tag Ihrer Krankenhausaufnahme begeben Sie sich bitte zum vereinbarten Aufnahmeort. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt.

Hier stellen wir Ihnen dann einige Fragen zu Ihrer Person. Selbstverständlich werden alle Ihre persönlichen Angaben vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses haben eine Verpflichtungserklärung zur Schweigepflicht unterzeichnet und sind daran gebunden.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten benötigen – mit Ausnahme von Notfallbehandlungen – eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ des einweisenden Arztes.

Sofern Sie selbst den Transport in unser Krankenhaus nicht gewährleisten können, wird Ihnen Ihre Krankenkasse sicher gerne Auskunft über die entsprechenden Möglichkeiten und die damit für Sie verbundenen Kosten geben.

Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheidet grundsätzlich der verantwortliche Arzt. Ein vorzeitiges Verlassen des Krankenhauses geschieht auf eigene Verantwortung.

Gesetzlich krankenversicherte Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen für ihre stationäre Krankenhausbehandlung eine Eigenbeteiligung
(Zuzahlung) nach §39 Abs. 4 SGB V entrichten. Die Zuzahlung ist je Kalenderjahr auf insgesamt 28 Tage begrenzt. Pro Kalendertag sind 10,00 Euro zu zahlen. Über die wenigen
Ausnahmen werden Sie auf Wunsch gerne von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Patientenaufnahme informiert.

Sofern uns für die Abrechnung unserer Leistungen eine „Kostenübernahmeerklärung“ eines Kostenträgers vorliegt, werden wir direkt mit diesem Kostenträger abrechnen.

Liegt uns zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung keine „Kostenübernahmeerklärung“ vor, müssen wir Sie als Selbstzahler führen, und Sie erhalten die Rechnung unseres Hauses persönlich.

Für die Beratung zur nachstationären Versorgung steht Ihnen unser Vinzenz-Versorgungs-Team  zur Verfügung.

Die Informationen zum DRG Entgelttarif können Sie hier einsehen.

Verpflegung

Unser Küchenchef und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten Ihnen eine schmackhafte und abwechslungsreiche Kost bieten. Bei uns können Sie Ihr Essen aus 3 Menüs selbst auswählen. Täglich fragt Sie das Personal nach Ihren Essenswünschen für den nächsten Tag. Sofern Ihnen keine besondere Diät verordnet wurde, bieten wir jeden Tag drei Menüs (Vollkost, Schonkost, vegetarische Kost) zur Auswahl. Der Wochenspeiseplan liegt in der Informationsmappe in Ihrem Zimmer bereit.

Cafeteria

Unsere Cafeteria im Erdgeschoss bietet unseren Patienten, deren Angehörigen und Besuchern ein reichhaltiges Angebot vom Frühstück bis zum Nachmittagskaffee. Weitere Informationen und die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.

Post/Briefkasten/E-Mail
Post von Angehörigen und Freunden bekommt man als Patient sicher gerne. Mit folgender Anschrift stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Post auch unverzüglich zugestellt bekommen:

  • Ihr Name
  • St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau
  • Station xy
  • Am Frankfurter Tor 25
  • 63450 Hanau

Briefe und Karten, die Sie selbst verschicken möchten, können im Stationszimmer abgegeben werden.
E-Mails können Sie über die Adresse info@vinzenz-hanau.de  erhalten. Wir bitten den Absender den genauen Patientennamen sowie die Station anzugeben.

TV / Telefon / Internet
An jedem Patientenbett befindet sich ein Telefon mit Direktwahl.
Am Empfang können Sie die dafür notwendige Telefonkarte erhalten. Am Kartenautomat in der Eingangshalle können Sie die Karte anschließend aufladen.

Jedes Patientenzimmer verfügt über mindestens ein Fernsehgerät inkl. Radiofunktion, für dessen kostenlose Nutzung Sie einen handelsüblichen Kopfhörer benötigen, den Sie bei Bedarf am Empfang käuflich erwerben können.

Unserer Klinik ist in den Stationsbereichen flächendeckend mit WLAN / UMTS ausgestattet, wobei dieses Netz beim Down-/Upload größerer Dateien oder dem Streamen von Musik/Videos allerdings zeitweise überlastet sein kann.

Am Empfang erhalten Sie die WLAN-Zugangsdaten.

Wertsachen/Bargeld
Wertgegenstände und größere Geldbeträge geben Sie bitte wieder Ihren Angehörigen oder Freunden mit. Bei einer Aufbewahrung in Ihrem Krankenzimmer können wir keine Haftung übernehmen.

Besuchsregelung

Die aktuell geltenden Besuchsregelungen finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt die Besuchszeit in unserem Haus von 14:00 bis 19:00 Uhr, letzter Einlass 18:30 Uhr. Dringend notwendige Besuche außerhalb dieser Zeiten sollten vorher mit dem/der verantwortlichen Arzt/Ärztin abgestimmt werden.

Auch auf der Intensivstation sind Besucher herzlich Willkommen. Bitte sprechen Sie die Zeiten für einen Besuch individuell mit dem Pflege- und Ärztepersonal der Station ab.

Zur besseren Genesung empfehlen wir Ihnen, Ihre Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen und bitten Sie, dies auch Ihren Mitpatienten zu ermöglichen.

Hier finden Sie unsere Hausordnung als PDF-Dokument.

Information zum Entlassmanagement und ärztlicher Verordnung im Krankenhaus

Bei Abschluss der stationären Behandlung erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus. In vielen Fällen bedarf es danach weiterer Unterstützung durch niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Pflege- oder anderer Fachkräfte – auch eine Überleitung in eine Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung ist denkbar.

Um einen lückenlosen Übergang in eine anschließende Versorgung zu gewährleisten, ist es bereits frühzeitig während des Krankenhausaufenthalts notwendig, die individuellen Unterstützungsbedarfe zu ermitteln, die erforderlichen Personen, wie z.B. Angehörige oder den Hausarzt, einzubinden, Leistungen gegenüber dem jeweiligen Kostenträger zu beantragen und die zeitgerechte Umsetzung zu veranlassen.

Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Entlassmanagement, auf welches Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch haben und dem unsere Ärzte, Pflegefachkräfte und unser Sozialdienst gemeinsam in Abstimmung mit den nachfolgenden Gesundheitsversorgern nachkommen. Sind Patienten von einer Überleitung in eine Anschlussversorgung betroffen, werden diese durch das Krankenhaus entsprechend der gesetzlichen Regelungen informiert.

Für die Durchführung und der damit verbundenen Datenübermittlung an z.B. Kostenträger, Hilfsmittellieferanten oder Behörden bedarf es einer schriftlichen Einwilligung des Patienten, die selbstverständlich für die Zukunft widerrufen werden kann.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung aus den Krankenhaus vorzubereiten. Je nach Erfordernis können Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Das St. Vinzenz Krankenhaus macht hiervon Gebrauch, sofern dies für die Anschlussversorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist.

Die Abgabe von Arzneimitteln ist Krankenhäusern untersagt! Für Entlassungen an Feiertagen und Wochenenden bestehen Sonderregelungen, die dann individuell besprochen werden. Daher
kontaktieren Sie bitte im Bedarfsfall nach Entlassung, wie gewohnt den zuständigen Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Alle Patienten erhalten bei Entlassung einen vorläufigen Arztbrief u.a. mit den erforderlichen Angaben zur Arzneimitteltherapie. Die Ärzte und Pflegekräfte stehen für Rückfragen unter den im Brief angegebenen Telefonnummern zur Verfügung.

Kritik und Anregungen können direkt an das Qualitätsmanagement info@vinzenz-hanau.de adressiert werden.

Ergänzende Information erhalten Sie hier: Entlassmanagement_und_Verordnung

Liebe Patientin, lieber Patient,

der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Krankenzimmer ist verständlicherweise beschränkt. Bitte bringen Sie nur mit, was Sie für Ihren Aufenthalt benötigen.

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die folgenden Artikel nicht zur Verfügung stellen können und bitten Sie diese unbedingt mitzubringen.

1. Körperpflege- und Toilettenartikel

  • Handtücher, Waschlappen (zweifarbig)
  • Seife, Duschgel, Shampoo, Creme, Bodylotion
  • Kamm/Haarbürste
  •  Zahnbürste, -pasta, -becher (Prothesenbecher, Reinigungsmittel)
  • Föhn
  • Individuelle Pflegemittel (z.B. Rasierapparat)

2. Kleidung

  • Schlafanzüge, Nachthemden, Strümpfe, Unterwäsche
  • Morgenmantel oder bequeme Hauskleidung
  • Hausschuhe und feste Schuhe
  • Kleidung für die Entlassung
  • Wolldecke und warme Socken (für kalte Tage)

Bitte bringen Sie keine Wertsachen mit, wie z.B.

  • Schmuck
  • Größere Geldbeträge oder Sparbücher
  • Elektrogeräte (iPad)

Das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau übernimmt
keine Haftung bei Verlust.